Rechtsprechung
RG, 05.01.1923 - IV 559/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff des "Teilnehmers" im Sinne des § 56 Nr. 3 StPO. 2. Wird die Verlesung des Protokolls über die frühere richterliche Vernehmung eines in Geisteskrankheit verfallenen Zeugen dadurch ausgeschlossen, daß der Zeuge schon zu jener Zeit geisteskrank war?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 186
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …
Ob ein Verdacht zu bejahen ist, hatte der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (RGSt 57, 186). - BGH, 06.04.1962 - 4 StR 44/62
Beteiligung des Begünstigten in einem gegen den Begünstiger wegen Begünstigung …
Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob der Tatrichter bei der ihm nach § 60 Nr. 3 StPO zustehenden Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen die Rechtslage verkannt hat und ob deswegen die Vereidigung des Zeugen (oder das Unterbleiben der Vereidigung) von einem Rechtsirrtum beeinflußt sein kann (vgl. RGSt 57, 186/187; BGH NJW 1952, 273; BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]/256)."Beteiligt" ist jeder, der in strafbarer Weise bei dem fraglichen Vorgang und in derselben Richtung wie der Beschuldigte mitgewirkt hat (vgl. RGSt 57, 186/187; BGHSt 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53].
- BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51
Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung …
Die Vorschrift des § 60 Ziff. 3 StPO beruht auf der Erwägung, dass ein an der Straftat beteiligter Zeuge bei seiner Bekundung nicht diejenige Unbefangenheit gegenüber dem Angeklagten besitzt, wie sie die Voraussetzung eines einwandfreien Zeugnisses bildet (RGSt 57, 186).
- BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53
Rechtsmittel
Für derartige Fälle steht dem Zeugen gegebenenfalls das Recht der Zeugnisverweigerung nach § 55 StPO zu; wenn er aber aussagt, ist er auch zum Eide verpflichtet (RGSt 17, 116; 50, 163; 57, 186; 77, 203; BGHSt 4, 255, 368). - BGH, 02.11.1962 - 4 StR 355/62
Rechtsmittel
"Beteiligt" ist aber nur derjenige, der an dem fraglichen Vorgang in derselben Richtung wie der Angeklagte, und zwar in strafbarer Weise, mitgewirkt hat (vgl. RGSt 57, 186, 187; BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 6, 382, 383) [BGH 19.10.1954 - 2 StR 651/53]. - BGH, 29.09.1955 - 4 StR 247/55
Rechtsmittel
Denn die Vorschrift des § 60 Nr. 3 StPO beruht nicht auf dem Gedanken, den Zeugen vor einem Meineid zu bewahren, sondern auf der Erwägung, daß der Zeuge nicht die Unbefangenheit gegenüber dem Angeklagten besitzt, wie sie die Voraussetzung eines einwandfreien Zeugnisses bildet (RGSt 57, 186; BGHSt 1, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]). - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 342/53
Rechtsmittel
Es genügt jede strafbare Mitwirkung an der Tat in derselben Richtung wie die des Beschuldigten (RGSt 57, 186; 64, 296; BGH NJW 1951, 324). - BGH, 09.09.1969 - 1 StR 75/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Das Verhalten der Zeugin betraf also nicht die der Strafverfolgung unterliegende Tat des Angeklagten (RGSt 57, 186, 187; vgl. auch BGH Urteil vom 25. Mai 1962 - 5 StR 187/62). - BGH, 06.07.1962 - 4 StR 180/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
"Beteiligt" ist aber nur derjenige, der an dem fraglichen Vorgang in derselben Richtung wie der Angeklagte, und zwar in strafbarer Weise mitgewirkt hat (vgl. RGSt 57, 186/187; BGHSt 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]. - BGH, 17.04.1958 - 5 StR 624/57
Rechtsmittel
Das Revisionsgericht prüft nur, ob jener von den richtigen Rechtsbegriffen ausgegangen ist (BGH MDR 1951, 538; RGSt 59, 166, 168; 57, 186, 187). - BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
Rechtsmittel
- BGH, 03.09.1953 - 4 StR 356/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.12.1951 - 3 StR 864/51
Rechtsmittel
- BGH, 23.11.1951 - 2 StR 424/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.08.1951 - 2 StR 381/51
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1955 - 4 StR 635/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.05.1951 - 1 StR 185/51
Rechtsmittel